Waisenhausdamm 12
Damit eine Therapie von der Krankenkasse übernommen werden kann, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Am besten bringen Sie diese zum ersten Termin bei uns mit. Ausgenommen davon sind die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen (Kinder sind grundsätzlich befreit).
Die Verordnung bekommen Sie bei Ihrem Hausarzt, dem Kinderarzt oder einem HNO-Arzt, aber auch der Zahnarzt, ein Kieferorthopäde, ein Phoniater oder ein Neurologe kann Ihnen diese ausstellen.
Das steht bei uns für größtmögliche Aktivität und Lebensfreude eines jeden Menschen jeden Alters. Unser Motto ist, nicht die Behandlung von Störungsbildern in den Vordergrund zu stellen, sondern die von Menschen! Deshalb ist uns die ganzheitliche Betrachtung unserer Patienten sehr wichtig. Dazu steht in unserer Praxis das Ziel der Förderung von Integration und Teilhabe eines jeden Menschen am gesellschaftlichen und familiären Leben an erster Stelle.
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